Batteriegesetz- und Elektrogesetz-Hinweise
Eine Registrierung nach der WEEE-RL (RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) entfällt für uns, da die Voraussetzungen iSd Art. 3 Absatz 1 lit. f Ziffer i bis iv und nach Art. 3 Abs. 1 lit. g Satz 2 als „Hersteller“ oder „Vertreiber“ von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne der vorbenannten RL als Erstinverkehrsbringer nicht vorliegen. Mithin kommen die Erstinverkehrsbringer ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Hinweis nach BatterieG und ElektroG
Gem. § 17 ElektroG (Rücknahmepflichten für Vertreiber), verfügen wir nicht über Verkaufsflächen oder über Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mit mehr als 800 Quadratmetern. Mithin haben wir keine Rücknahmeverpflichtung nach § 17 Abs. 1 ElektroG. Wir nehmen auch keine Altgeräte freiwillig zurück. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung, um sich über kostenfreie Rückgabemöglichkeiten für Elektro und Elektronik-Altgeräte in Ihrer Nähe zu informieren.
Da in unseren Sendungen Akkus und Batterien enthalten sein können, weisen wir verpflichtend darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, um eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Altbatterien können an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgegeben werden. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden:
Fa. Friedrich Wienold
Dirlammer Str. 20
D-36341 Lauterbach (Hessen)
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass diese nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, befindet sich unter diesem Symbol die chemische Bezeichnung des jeweiligen eingesetzten Schadstoffes.
Hinweise nach § 18 ElektroG (Informationen für private Haushalte): Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich. Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten soll die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Sie sind verantwortlich für die Löschung von möglicherweise auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhandenen personenbezogenen Daten.
Weitere Informationen gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und ElektronikgeräteG erhalten Sie unter: https://www.bmuv.de/gesetz/gesetz-ueber-das-inverkehrbringen-die-ruecknahme-und-die-umweltvertraegliche-entsorgung-von-elektro-und-elektronikgeraeten