VerpackungsG - Hinweise
Um die Rücknahmequoten zu erhöhen, sind nach § 15 VerpackG Letztvertreiber von nicht system-beteiligungspflichtigen Verpakcungen zu deren Rücknahme sowie zur Information des Endverbrauchers hierüber verpflichtet. Dies soll zu besseren Ergebnissen bei der Rückgabe von Verpackungen führen und somit den Herstellern und Vertreibern die Erfüllung ihrer Verwertungsanforderungen erleichtern. Hierdurch soll die Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Als Letztvertreiber sind wir zur Rücknahme nicht system-beteiligungspflichtigen Verpackungen verpflichtet. Zu den nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gehören Transportverpackungen oder Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, bspw. Paletten. Weiter zählen hierzu Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltige Füllgüter oder Mehrwegverpackungen.
Eine Transportverpackung dient dazu, den Transport von Waren zwischen den einzelnen Vertraibern zu erleichtern und um auf diesen Wege Transportschäden zu vermeiden. Transportverackungen verbleiben typischerweise im Handel und sind nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher der Ware bestimmt. Eine Umverpackung dient dazu, eine oder mehrer Verkaufsverpackungen zu umschließen und typischerweise dem Endverbraucher zusammen mit diesen Verkaufseinheiten angeboten zu werden oder zur Bestückung der Verkaufsregale zu dienen.
Die Rücknahme der Verpackungen erfolgt für Privatkunden ab Hof unentgeltlich nach Aufforderung durch den Kunden. Handelt es sich um einen Geschäftskunden erfolgt die Mitnahme/Abholung nach Aufforderung des Kunden auf dessen Kosten. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
Die Rücknahme beschränkt sich auf restentleerte Verpackungen gleicher Art, Form und Größe, die von den Waren stammen, die die Firma Friedrich Wienold in Ihrem Sortiment führen.
Weitere Informaitonen stellt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq zur Verfügung.
Wir sind in der Stiftung Zentrale Stelle für Verpackungsregister LUCID unter der Registrierungsnummer DE3136173257224 registriert. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.verpackungsregister.org/
Unsere Verpackungen sind über das Duale System der interseroh+ lizenziert.